Begutachtung der patentierten "VHO-Osthold-Spange® perfect" zur Vorlage für die Aufnahme in den Hilfsmittelkatalog
Nachdem ich mich gründlich mit der VHO-Osthold-Therapie befaÃt habe (u.a. wohnte ich einer Behandlung bei), ist es mir ein Bedürfnis auf die "VHO-Osthold-Spange® perfect" zur Nagelkorrektur und die damit verbundene Therapie hinzuweisen.
Die "VHO-Osthold-Spange® perfect" ist durch ihre Dreiteiligkeit auch bei schwersten Fällen (z.B. bei Hypergranulation einsetzbar – im Gegensatz zur âSchulspangeâ, bei der zunächst ein Siliconabdruck und ein Gipsmodell angefertigt werden muÃ. Die Nagelränder können sofort mit definierter Zugkraft angehoben werden, womit der entzündete Bereich umgehend entlastet und der Patient von seinen Schmerzen erleichtert wird.
In den allermeisten Fällen können, im Gegensatz zu herkömmlichen Methoden, höchst schmerzhafte Operationen vermieden werden. Als Kinderärztin ist mir natürlich besonders daran gelegen, den Kindern diese Prozedur zu ersparen.
Ich halte es für dringend erforderlich, daà der Einsatz dieser Methode bei Ãberweisung durch Ãrzte grundsätzlich von den Krankenkassen bezahlt wird, um die Therapie allen Patienten zugänglich zu machen. Derzeit ist der Vergütungsanteil von der Krankenkasse und der jeweiligen örtlichen Niederlassung abhängig.
Es ist aus meiner Sicht nicht nur der therapeutische, sondern auch der gesamtwirtschaftliche Nutzen gegeben. Während die Operation keine dauerhafte Lösung darstellt (meist sind mehrere Operationen erforderlich) und zwangsläufig zu einem kostenintensiven Arbeits- bzw. Schulausfall führt, kann durch die "VHO-Osthold-Spange® perfect" ein Arbeitsausfall vermieden und ein dauerhafter Heilprozess erzielt werden.
Ich bin der Meinung, daà die VHO-OSTHOLD-Therapie zu einer Kostendämpfung im Gesundheitswesen beiträgt.
Dr. med. L. Boctor
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