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Podologie

In Deutschland regeln das Podologengesetz und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (PodAPrV) das Berufsbild und die Ausbildung zur „Podologin“ bzw. zum „Podologen“. Das Berufsbild ist das jüngste in der Gruppe der bundesgesetzlich nach Art. 74 Nr. 19 GG geregelten Gesundheitsfachberufe. Seit 2002 ist die Berufsbezeichnung „Podologin/Podologe“ und seit 2003 die Berufsbezeichnung „Medizinische Fußpflegerin/Medizinischer Fußpfleger“ gesetzlich geschützt, nur mit behördlicher Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung darf man sich so nennen. Vor Inkrafttreten des Podologengesetzes praktizierende Fußpflegerinnen und Fußpfleger konnten sich in der Übergangszeit von 2002 bis 2006 mit einer Ergänzungsprüfung im Sinne einer Besitzstandswahrung zum Podologen qualifizieren. Der Missbrauch dieser Titel stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße (bis 2.500 €) geahndet werden kann (§ 9 PodG). Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Podologie

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Nagelkorrektur/ Orthonyxie

Eine Nagelkorrekturspange auch Orthonyxiespange oder einfach Nagelspange ist eine medizinische Apparatur, mit der Fehlstellungen von Finger- bzw. Fußnägeln korrigiert werden, um das Einwachsen der Nägel zu verhindern. Die Behandlung erfolgt meist durch einen Podologen, eine geschulte Fußpflegerin oder den Hausarzt. Letzterer kann die Nagelspange auch verordnen. Operationen, wie beispielsweise eine Nagelkeilexzision können so manchmal vermieden werden.

Die Nagelkorrekturspange kann aus Stahldraht oder auch aus Kunststoff bestehen. Man unterscheidet derzeit ca. 15 verschiedene Typen. Die Spange selbst wird hierbei beidseits in den Nagelfalz eingebracht und in Nagelmitte fixiert. Dauer der Behandlung variiert nach Schweregrad und liegt im Mittel etwa bei sechs Monaten. Während dieser Zeit wird die Spange je nach Nagelwachstum ohne großen Aufwand versetzt. Der Nagel wird während seines Wachstums also an beiden Seiten über dem Nagelfalz gehalten. Ein erneutes Einwachsen wird so verhindert. Die Spange stellt keinerlei Behinderung für Sport (auch Schwimmen) etc. dar.

Das erste bekannte Patent stammt von Edward E. Stedman, 1873, Ohio (USA).
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Orthonyxiespange

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